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Unser Anliegen als Genossenschaft ist es, sicherzustellen, dass zukünftige Genossenschaftsmitglieder in der Lage sind, ihre Mietzahlungen zu leisten und somit das Interesse aller Mitglieder zu wahren. Hierfür benötigen wir eine Bescheinigung vom Vorvermieter, die uns Auskunft darüber gibt, wie das bisherige Mietverhältnis verlaufen ist.
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